Ersatzfahrzeuge dürfen an Kunden ausgehändigt werden
25. März 2020 agvs-upsa.ch – Nach den guten Nachrichten dieser Woche vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht es positiv weiter: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden aushändigen.
os/az. Der Online-Verkauf ist weiterhin erlaubt, die Ablieferung von Fahrzeugen unter Einhaltung der Hygienevorgaben ist gestattet und nun ist auch klar: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden abgeben, wie das Seco heute Mittwoch bestätigt. Dabei ist wichtig, dass die Gesundheitsmassnahmen des Bundes strikt eingehalten werden.
Damit wird der Individualverkehr auf den Schweiz Strassen weiterhin auch in dieser ausserordenlicher Lage gewährleistet. Unsere Garagisten leisten einen enormen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Der AGVS schätzt den Einsatz jedes Einzelnen. Wir sagen Danke.
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os/az. Der Online-Verkauf ist weiterhin erlaubt, die Ablieferung von Fahrzeugen unter Einhaltung der Hygienevorgaben ist gestattet und nun ist auch klar: Garagisten dürfen Ersatzfahrzeuge an ihre Kunden abgeben, wie das Seco heute Mittwoch bestätigt. Dabei ist wichtig, dass die Gesundheitsmassnahmen des Bundes strikt eingehalten werden.
Damit wird der Individualverkehr auf den Schweiz Strassen weiterhin auch in dieser ausserordenlicher Lage gewährleistet. Unsere Garagisten leisten einen enormen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Der AGVS schätzt den Einsatz jedes Einzelnen. Wir sagen Danke.