Arbeitszeiterfassung: Teils neue Bestimmungen in Kraft

Am 1. Januar 2016 wurden mit den Artikeln 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) zwei neue Ausnahmen zur systematischen Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt. Diese neuen Bestimmungen ermöglichen es unter Einhaltung bestimmter Bedingungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht durch vertragliche Vereinbarung abzuweichen.
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Den dazugehörigen Artikel finden Sie im AUTOINSIDE 05/2016.


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