Die Verordnung der Europäischen Union betreffend die zollrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen von Grenzgängern wurde verschärft.
Die strengeren Regeln haben zur Folge, dass der in der EU wohnhafte Arbeitnehmer eines Schweizer Unternehmens nicht mehr ein in der Schweiz zugelassendes Fahrzeug für private Zwecke verwenden kann.
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