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Motion Pfister

Der AGVS unterstützt die Motion Pfister – für ein kompetitives KFZ-Gewerbe

18. Mai 2020 agvs-upsa.ch – Nationalrat Gerhard Pfister (CVP) verlangt, dass der Bundesrat die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) in eine verbindliche Verordnung einfliessen lässt. Damit soll nicht nur ein fairer Wettbewerb gefördert, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen sichergestellt werden. Der AGVS und Partnerverbände setzen sich für diese Motion ein.

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cst. Mit dem Aufkommen neuer Technologien und alternativen Antriebsformen verändert sich zunehmend die Rolle der KFZ-Betriebe. Sie sind auf den Zugang zu technisch notwendigen Daten für ihre Reparaturen angewiesen. Indes versuchen zahlreiche internationale Hersteller und Importeure, Garagisten in der Schweiz mit überaus einseitigen Verträgen an sich zu binden und von sich abhängig zu machen – was den freien Wettbewerb letztlich beschränkt.

Die Kraftfahrzeug-Bekanntmachung, die von der Weko erlassen wurde, soll Dienstleister der KFZ-Branche und ihre Kunden vor ebensolchen wettbewerbsverzerrenden und gebietsabschottenden Praktiken schützen. In der Praxis ist der Vollzug der KFZ-Bekanntmachung ungenügend bis inexistent: Die Weko kann die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen bei den über 5000 Unternehmen im KFZ-Gewerbe nicht durchsetzen. Alle Anzeigen werden bislang ans Zivilgericht weitergeleitet, das jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden ist. Indem die KFZ-Bekanntmachung in eine Verordnung fliesst, werden die bereits bestehenden Regeln bei Gerichten und Behörden wirksam und verbindlich.

Der AGVS und die Partnerverbände Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS), Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS), Branchenverband des Schweizer Fachhandels für Zweiradfahrzeuge 2radSchweiz, Automobil Club der Schweiz (ACS) sowie Syna – die Gewerkschaft unterstützen daher die Motion Pfister: Sie setzen sich damit für einen fairen Wettbewerb und für die Sicherstellung der Qualität der Dienstleistungen ein.
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