Diese Kriterien müssen Lehrbetriebe erfüllen

«Automobil Sales» und «After-Sales»

Diese Kriterien müssen Lehrbetriebe erfüllen

12. Mai 2021 agvs-upsa.ch – Ab 2022 wird der AGVS neben der Grundbildung Detailhandelsfachmann/-frau «Automobil After-Sales» (bisher Autoteile-Logistik) neu die Grundbildung Detailhandelsfachmann/-frau «Automobil Sales» anbieten. Um Lernende in den beiden Ausbildungs- und Prüfungsbranchen ausbilden zu können, müssen Lehrbetriebe entsprechende Anforderungen erfüllen. 
 
Mindestanforderungen an Lehrbetriebe
Detailhandelsfachmann/-frau EFZ «Automobil Sales»: Mindesteinrichtung / Mindestsortiment Lehrbetrieb 
Detailhandelsfachmann/-frau EFZ «Automobil After-Sales»: Mindesteinrichtung / Mindestsortiment Lehrbetrieb

Alles Wissenswerte über die neuen beruflichen Grundbildungen ab 2022.

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Quelle: AGVS-Medien

cst. Im nächsten Jahr werden Jugendliche neu die Möglichkeit haben, sich auch im Sales-Bereich ausbilden zu lassen und sich so Know-how für die Beratung der Kundschaft sowie den Verkauf von Fahrzeugen anzueignen. Lehrbetriebe müssen dafür über entsprechende Mindesteinrichtung beziehungsweise entsprechendes Mindestsortiment verfügen, damit sie die neue Grundbildung anbieten dürfen. 

Die Mindestanforderungen für Betriebe, die über ein aktiv bewirtschaftetes Ersatzteillager mit Ausstellungsflächen für Autoersatzteile und Zubehör verfügen, sind auf der Website autoberufe.ch aufgeführt. Bei Fragen zu den Mindestanforderungen steht Ihnen Brigitte Hostettler, verantwortlich für die kaufmännische Grundbildung und Detailhandel, zur Verfügung: brigitte.hostettler@agvs-upsa.ch oder 031 307 15 28.
 
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