Rechtssicherheit für den Handel

CarGarantie-Direktor im Interview

Rechtssicherheit für den Handel

12. Juni 2024 agvs-upsa.ch – ​Die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes per 1. Januar 2024 bringt für den Schweizer Autohandel weitreichende gesetzliche Änderungen bei Reparaturkostenversicherungen. Ivan Lattarulo, Direktor Schweiz und Österreich beim Versicherungsspezialisten CarGarantie, erklärt die Auswirkungen und mögliche Optionen. Timothy Pfannkuchen
 





Ivan Lattarulo ist Direktor Schweiz und Österreich der CG Car-Garantie Versicherungs-AG.
Foto: CarGarantie



Herr Lattarulo, zum 1. Januar dieses Jahres wurde das Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG, geändert. Was sind die Auswirkungen?
Ivan Lattarulo: Die Auswirkungen sind in erster Linie bürokratische Hürden und regulatorische Voraussetzungen. CarGarantie beispielsweise setzte seit dem Marktstart in der Schweiz bisher die Reparaturkostenversicherung als Produkt ein. Bei diesem Produkt sind Händler als gebundener Vermittler künftig verpflichtet, zahlreiche regulatorische Vorgaben einzuhalten, unter anderem Auszüge aus dem Betreibungs-beziehungsweise Strafregister, und jährliche Fortbildungen zum Versicherungsvermittler-Recht zu absolvieren.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Auswirkungen zu vermeiden?
Ja. Damit unsere Partner diese Auswirkungen und den hohen administrativen Aufwand vermeiden können, hatte CarGarantie in Erwartung dieser Änderung rechtzeitig Vorkehrungen getroffen und sich mit der Finma abgestimmt. Seit dem 1. Mai 2024 haben wir unser Versicherungsmodell umgestellt: Anstelle von Reparaturkostenversicherungen bieten wir jetzt Garantieversicherungen an.

Reparaturkostenversicherung, Garantieversicherung – was ist der Unterschied?
Bei einer Reparaturkostenversicherung ist der Endkunde direkt bei CarGarantie versichert. Der Händler tritt als Vermittler auf. Deshalb fällt er unter das Versicherungsvermittlerrecht. Bei einer Garantieversicherung vermittelt der Händler kein Versicherungsprodukt. Stattdessen gibt er selbst ein Garantieversprechen an den Kunden. Dieses Garantieversprechen ist wiederum bei CarGarantie versichert. Tritt also ein garantiepflichtiger Schaden auf, erhält der Händler die Reparaturkosten direkt von CarGarantie erstattet.

Gibt es Nachteile beim Wechsel auf eine Garantieversicherung? 
Nein. Für Endkunden und Händler ändern sich nur einige Prozesse im Hintergrund. Die eigentliche Umstellung geht weitgehend lautlos vonstatten. 

Bleiben die gewohnten CarGarantie-Services also erhalten? 
Ja, und zwar vollständig. Vertragsabschluss, Schadenmeldung, Schadenbearbeitung und alles weitere folgen den gewohnten CarGarantie-Prozessen. Auch die Auszahlungen für gemeldete Schäden finden weiterhin schnell und unkompliziert statt – innerhalb einer Woche. 

Ist der Handel nach dem Wechsel immer noch von den Auswirkungen des revidierten VAG betroffen? 
Nein. Bei CarGarantie haben Sie nach dem Wechsel Rechtssicherheit und müssen sich keine Gedanken mehr um die Änderungen machen.

Und was muss der Handel für die Umstellung tun? 
Für bestehende Vertragspartner stellen wir alle Informationen und Unterlagen in unserem Online-Portal CGWEBline.com bereit – sobald diese mit einem Mausklick akzeptiert sind, erfolgt für den Händler die Umstellung. Falls ein Händler noch kein Vertragspartner ist, aber Interesse an den Garantieversicherungen hat: Sprechen Sie uns einfach an!

Unterstützt CarGarantie die Garagen auch auf andere Art? 
Wir bieten natürlich Schulungen durch unser erfahrenes Aussendienst-Team an, um die Details der Umstellung, des neuen Modells und der Gesetzesänderungen zu erläutern, damit eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann. Zusätzlich zu den Schulungen stehen auch Erklärungen, häufig gestellte Fragen und Hintergründe auf einer eigens eingerichteten Website bereit. Unser Team ist für unsere Vertragspartner jederzeit erreichbar. Darüber hinaus unterstützen wir durch die gewohnten CarGarantie-Services.
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